In der Entwurfs- bzw. Planungsphase
berät der Planungskoordinator den Bauherrn über die erforderlichen Sicherheits-
und Schutzmaßnahmen, die zur Einhaltung der
Gesetze erforderlich sind (,) sowie Leistungen, die in der Ausschreibung dafür zu berücksichtigen
sind. Dies können Leistungen in der Bauphase (z.B. Gerüste) sowie auch Leistungen in der Betriebsphase für
Reinigung und Wartung (z.B. Seilsicherungssysteme am Dach) sein.
In der Ausführungsphase berät der Baustellenkoordinator den
Bauherrn über eventuelle Anpassungen bzw. Ergänzungen
von Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, die im Zuge von Änderungen oder Anpassungen von
Arbeitsprozessen erforderliche werden.